HOMOLOGATION SUPPORT
Die Erlangung von Genehmigungen zum Inverkehrbringen von Fahrzeugen ist mit dem Inkrafttreten des 4. Eisenbahnpaketes nochmals komplexer geworden und erfordert eine tiefgreifende Kenntnis der neu geschaffenen rechtlichen und normativen Grundlagen. Auch die Zahl der Stakeholder im Genehmigungsprozess ist weiter gestiegen, so dass man sich als Antragsteller mit der jeweiligen nationalen Sicherheitsbehörde, der europäischen Eisenbahnagentur sowie mit NoBo, DeBo und AsBo auseinandersetzen muss. Zudem wird die Verantwortung für die Antragstellung insbesondere im Fall von Umrüstungen durch das 4. Eisenbahnpaket vom Fahrzeughersteller immer mehr auf den Fahrzeugbetreiber übertragen. Vor allem für kleinere Unternehmen und EVUs ist es kaum noch möglich, hier “up do date“ zu bleiben, um die komplexen Genehmigungsverfahren reibungslos und termingerecht zu durchlaufen.
In folgenden Bereichen können Sie daher auf die Expertise unserer Zulassungsexperten zählen:
- Unterstützung bei der Einstufung von Fahrzeugumrüstungen gemäß Artikel 15 bzw. 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/545
- Unterstützung bei der Erfassung der Anforderungen gemäß Artikel 13 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/545
- Erstellung von zulassungsrelevanter Dokumentation
- Unterstützung bei der Einholung von Genehmigungen für Probefahrten im Abstimmungsverfahren mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und der DB Netz AG
- Begleitung des Genehmigungsprozesses und Unterstützung bei der Kommunikation mit den europäischen und nationalen Zulassungsbehörden sowie mit NoBo, DeBo und AsBo
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und vereinbaren einen Gesprächstermin. Wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit.